Förderungswürdige Geräte!
Nutzen Sie die BG-Förderung und sparen Sie bares Geld!
Eintreibgeraete_Anforderungen (PDF)
Im Rahmen der Arbeitsschutzprämien der BG BAU, werden Eintreibgeräte (Nagler) gefördert, die gemäß dem Stand der Technik ein sicheres Arbeiten ermöglichen und ohne Verwendungseinschränkung zu nutzen sind.
Erforderliche Eigenschaften (Dogma) / Liste
1. Es werden Eintreibgeräte gefördert, die ausschließlich mit der Auslösesicherung „Einzelauslösung“ ausgerüstet sind und betrieben werden können.
2. Mit den förderwürdigen Eintreibgeräten sind Nägel oder Klammern zu verschießen, die in dem Nagel-/Klammerlängenbereich 50 mm bis 100 mm liegen.
3. Es werden ausschließlich druckluftbetriebene und Eintreibgeräte die nur mit einem Akku betrieben werden gefördert.
4. Es werden ausschließlich Eintreibgeräte gefördert, die in der „Liste der förderwürdigen Eintreibgeräte aufgeführt sind.