Batterieverordnung
Hinweis zur Entsorgung von Batterien und Akkus
Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir
nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren bedeutet, dass diese nach Verbrauch nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulato-ren Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cdo-der Pb) unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Jeder Verwender von Batterien o-der Akkumulatoren ist gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen in Ihrer Nähe können Sie von Ihrer Stadt-oder Kommunalverwal-tung erhalten.
Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent
Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befinden sich unter dem Mülltonnen-
Symbol die chemischen Bezeichnungen des jeweils eingesetzten Schadstoffes. Die chemischen
Bezeichnungen haben dabei folgende Bedeutung:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber“
Elektro-Gesetz Hinweis:
Sie sind als Endnutzer gesetzlich verpflichtet Elektro- und Elektronikgeräte zurückzugeben bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen. Bitte berücksichtigen Sie: Für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sind Sie selbst verantwortlich.
Altgeräte:
Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol einer „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet.
Das Symbol weist Sie darauf hin, dass Sie als Besitzer dieses Gerätes dieses nicht über den Hausmüll entsorgen dürfen. Sie müssen das Gerät z.B. bei den kommunalen Sammelstellen einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zum Zweck der Wiederverwendung zuzuführen. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Alt Gerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht.